30.000Menschen. Grund hierfür ist das SARS-CoV-2-Virus, welches den Bundestag dazu veranlasst hat, im März 2020 in § 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine „Epidemie von nationaler Tragweite“ festzustellen und diese bis zum heutigen Tage aufrechtzuerhalten. – Sie verschweigen, dass das RKI und die Bundesregierung bereits im Jahr 2009/2010 bei der Schweinegrippe eine ungeheure Vielzahl von Toten behauptet hat, während es tatsächlich nur wenige Tote gab. 1 GG verankerte Recht auf Menschenwürde eine vollständige, sachliche und richtige Darstellung des Infektionsgeschehens. – Wir fordern die Lehrerinnen und Lehrer sowie alle Eltern dazu auf, die Kinder vor erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Maske sowie vor Erkältungen und Lungenentzündungen durch kalte Klassenzimmer in der kalten Jahreszeit zu schützen. – Wir fordern alle Abgeordnetendes Bundestages dazu auf, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Bedeutung sofort aufzuheben und künftig die Einhaltung der Grundrechte des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Rechtsstaatsprinzips strengstens zu beachten. Corona und steuerliche Maßnahmen. Eine Definition des Begriffs „Epidemie“ sowie die Voraussetzungen für dieFeststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ enthält § 5 IfSG allerdings nicht. Seit März 2020 erleben wir die massivsten Grundrechtsbeschränkungenseit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Auch das Bundesverfassungsgerichtstellt dies fest: (BVerfG, Beschl. Die rigide Rechtsprechung zum Vermögensverfall stellt mit Blick auf die Coronakrise Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack im Anwaltsblatt vor. Erkrankt waren davon nachweislich jedoch nur ca. Gleichzeitig tritt ein Fakt in den Vordergrund, der so manchen Anwalt noch stärker beschäftigen dürfte als die fehlende Kinderbetreuung mangels Anerkennung als systemrelevant: Die sogenannten Corona-Soforthilfen, die mittlerweile in den meisten Bundesländern angelaufen sind, könnten die Anwälte gar nicht erreichen. 3, Art. Flächendeckende bundesweite Maßnahmen gegenüber 99,9 % der gesunden Bevölkerung erlaubt das Infektionsschutzgesetz nicht. Wir sind eine Gruppe von Anwälten und machen uns größte Sorgen um unseren Rechtsstaat. – Wir fordern alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dazu auf, sämtliche Bußgeld-und Strafverfahren basierend auf den Corona-Verordnungen gegen die Bürger einzustellen, die Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen festzustellen und gesundheitsbeeinträchtigende Maßnahmen als Körperverletzung strafrechtlich zu verfolgen. Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet den Staat und die zuständigen Behörden gerade bei Epidemienausdrücklich dazu, die Eigenverantwortung des Einzelnen zu verdeutlichen und zu fördern, § 1 Abs. Insbesondere sieht das Infektionsschutzgesetz keine Quarantäne von gesunden Menschen vor. Rechtsanwältin Beate Bahner: Gegen die Corona-“Tyrannei“. die Landtage) entsprechende Gesetze erlassen müssen und nicht etwa die Regierungen auf Basis von Verordnungen handeln dürfen. Selbst die WHO als führende Gesundheitsorganisation hat inzwischen veröffentlicht, dass Corona viel ungefährlicher ist als bisher angenommen. So stellt schon das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für landesweite Lockdown-Maßnahmen dar. – Sie verschweigen bei der Behauptung von ca. 1. Digital- und Print-Angebote, Verwaltung, Abovorteile & Ermäßigungen, Merchandising. Vielmehr hören und lesen wir seit Monaten täglich von steigenden Infektionszahlen und davon, dass wir wieder kurz vor einer Katastrophe stünden. – Sie verschweigen, dass die Regierung bereits bei der Schweinegrippe Millionen Impfdosen entsorgen musste, weil auch die Schweinegrippe keine todbringende Krankheit war. v. 19.5.2020, 2 BvR 483/20). Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dies sind zwei bis drei Personen von 100.000! Rückforderung von Corona-Soforthilfen? – Sie verschweigen, dass die angeblichen Corona-Toten fast alle schwer vorerkrankt, im Durchschnitt 82 Jahre alt waren, und damit grundsätzlich ein höheres Sterberisiko hatten. Wir beobachten hierdurch eine Erosion des Rechtsstaats, die mit dem Grundgesetz fundamental unvereinbar ist. – Die Behauptung einer Epidemie von nationaler Tragweite sowie die Festlegung eines Inzidenzwertes von 50/100.000 verstoßen gegen das Willkürverbot: „Willkür ist bei einer Maßnahme gegeben, welche im Verhältnis zu derSituation, der sie Herr werden will, tatsächlichund eindeutig unangemessen ist.“BVerfG, Beschluss vom 15. 3 GG und das darin verankerte Prinzip der Verhältnismäßigkeit verpflichten den Staat – und damit auch den Bundestag als Gesetzgeber – zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die überhaupt geeignet sind, den angestrebten Zweck zu erreichen. – Wir fordern daher alle verantwortlichenPolitikerinnen und Politiker dazu auf, umgehend zu rechtsstaatlichem Handeln zurückzukehren und sämtliche Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen aufzuheben! 115 a ff. Dies bedeutet, dass nicht nur der Staat oder „die anderen“, sondern wir selbst persönlich dafür verantwortlich sind, uns mit geeigneten Maßnahmen vor Infektionen zu schützen. – Die Aufforderung, Menschen ohne Maske zu denunzieren, verwirklicht den Straftatbestand des § 111 StGB. Das Infektionsschutzgesetz sieht auch keine Verpflichtung zum Tragen von Masken durch nahezu die gesamte gesundeBevölkerung(99,9%)vor. 20 Abs. – Die Anordnung der Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen stellt eine Körperverletzung dar sowie eine Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Lehrer und Schulleitungen, §§ 223, 225 StGB. 2 GG. 16.04.2020 2 Minuten Lesezeit (41) Was tun, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil . 2 Medizinproduktegesetz(MPG). Im allgemeinen Geschäftsverkehr stellt das Vorenthalten und Verheimlichen wesentlicher Informationen eine Irreführung dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 300.000,-€ oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden, §§ 5a, 16, 20 UWG. Ziel seiner Arbeit ist die Aufklärung von Korruptionssachverhalten. 1 GG: Die Achtung der Menschenwürdegebietet es, dass der Staat seine Bürger umfassend aufklärt, zur Eigenverantwortung aufruft und sie beruhigt, anstatt bei einem großen Teil der Bevölkerung massive Ängste zu schüren. Der PCR-Testist nachweislich nicht zur Diagnostik geeignet, er hat eine erhebliche Fehlerquote und ist vor allem nicht geeignet, tatsächliche Infektionen festzustellen. Die Behauptung, man schütze durch das Tragen seine Mitmenschen, ist angesichts der tatsächlichen Krankheits-und Todeszahlen ein Missbrauch des Begriffs der Solidarität. Auch eine Heidelberger Anwältin begehrt dagegen auf und bekam jetzt Besuch vom Staatsschutz. Denn diese sind eklatant verfassungswidrig. Auch der Bundestag darf folglich solche Maßnahmen nicht beschließen! Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald (20) Zum Profil Corona: Ausnahmen von der Maskenpflicht. Sie sprechen dennoch von einer Pandemie bzw. Jetzt geht es weiter. GG. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber selbst (also der Bundestag bzw. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Epidemie von nationaler Tragweite ohne fundierte wissenschaftliche Begründung. einer drohenden Katastrophe. Denn in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung dürfen alle Menschen selbst frei entscheiden, ob und wie sie sich gegen Krankheiten und andere Lebensrisiken schützen. Denn die Landesregierungen sind zu einer solchen massiven Beschränkung von Grundrechten ausdrücklich nicht befugt. Denn ein Ausnahmezustand liegt schlichtweg nicht vor. Es ist gesetzlich verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann, § 4 Abs. Von Eric Beres. Sie sind Ärzte und warnen per Flugblätter davor, sich impfen zu lassen. Dennoch findet ein wissenschaftlicher und medizinischer Diskurs nicht statt, ganz im Gegenteil: Es werden kritische wissenschaftliche, ärztliche oder juristische Stimmen diffamiert, in den Medien als „Rechte“ oder „Verschwörungstheoretiker“ angeprangert, Homepages werden gesperrt, Äußerungenund Videos in densozialen Medien gelöscht, Ärzten wird bei Ausstellung von Attesten mit Strafanträgen und Hausdurchsuchungen gedroht, Anwälte und Corona-kritische Journalisten werden sogar verhaftet. Sie müssen vorsorgen, bevor Anwälte oder Mitarbeiter in häusliche Quarantäne müssen oder die Kanzlei gar geschlossen wird: von Aktenzugriff bis Vertreterbestellung, zeigt Martin W. Huff. Deshalb ist mir begründete Kritik immer willkommen, denn sie ist das Mittel, um Denk- oder Sachfehler zu erkennen und zu beseitigen. Corona-Maßnahmen Rechtsanwälte zeigen Anschober, Kurz und Kogler an Neun Juristen und zwei Ärzte haben bei der Staatsanwaltschaft Wien … „Wir machen auf“ – Die Rechtsanwälte Beate Bahner und Tobias Gall stellen die aktuelle Rechtslage dar. Als Begründung wurde die angeblich rasante Ausbreitung des Virus, die damit verbundene angeblich hohe Todesgefahr und die Überlastung des Gesundheitssystems genannt, die durch das SARS-CoV-2-Virus ausgehe. Darüber hinaus ist der Unternehmer zum Schadensersatz verpflichtet, § 9 UWG. Prof. Günter Buchholz im Gespräch mit „Novo Argumente“: Warum Gleichstellung im Widerspruch zum Grundgesetz steht und Männer durch Aushebelung des Leistungsprinzips diskriminiert. Die Einstufung als„Risikogebiet“ im In-und Ausland beruht allein auf dem sogenannten Inzidenzwert von 50 Positivtests je 100.000 Personen. – Wir fordern alle Richterinnen und Richterin Deutschland dazu auf, dem von ihnen geleisteten Eid zu folgen und das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben. Es gibt eine Liste von Unterzeichnern, aber diese steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Medienspiegel. Denn eine solche Feststellung muss auf wissenschaftlich und medizinisch fundierten Daten basieren. All dies verstößt eklatant gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip und gegen das Willkürverbot. Würden Ärztinnen und Ärzte ihren Patienten so viele wesentliche Fakten und Aspekte verschweigen, müssten sie mit enormen Schadensersatzklagen rechnen und bei vorsätzlichem Verhalten sogar mit strafrechtlichen Sanktionen, §§ 823 ff BGB, §§ 223 ff StGB. Die Bekämpfung von Seuchen, Pandemien und Epidemien erfolgte bislang vielmehr so, dass Kranke beobachtet und gegebenenfalls isoliertwurden, nicht jedoch die gesamte gesunde Bevölkerung. Es wird sogar zur Denunziation derjenigen Menschen aufgerufen, die keine Maske tragen. 1 BvR 1428/88. Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz . Im Interview erklärt eine Juristin, was im Ernstfall zu tun ist. Verfassungswidrigkeit der Corona-Maßnahmen. Und das völlig frei von irgendwelchen parteipolitischen Erwägungen und sonstigen Verdächtigungen: 1. – Wir fordern unsere 167.000 Anwaltskolleginnen und Anwaltskollegen in Deutschland dazu auf, ihr Schweigen zu brechen, sich an ihren Eid zu erinnern und bei der Wiederherstellung der Grund-und Freiheitsrechte der Bürger in Deutschland mitzuwirken. Wir fordern daher sowohl die Regierungen als auch alle Abgeordneten als auch die Gerichte dazu auf, umgehend die Rechte der Bürger wieder herzustellen, eine wissenschaftlich fundierte Analyse der von dem SARS-CoV-2-Virus tatsächlich ausgehenden Gefahr vorzunehmen und insbesondere die Feststellung einer „Epidemie von nationaler Tragweite“ umgehend aufzuheben. Denn es gibt keine wissenschaftliche Evidenz darüber, dass die Masken tatsächlich hilfreich sind, ganz im Gegenteil. Offener Brief zur Weiterleitung . Seit dem Corona-Impfstart in Deutschland wird die Frage nach möglichen Folgen der Impfstoffe laut. Heidelberg - Zu Beginn des zweiten Lockdowns meldet sich die umstrittene Anwältin Beate Bahner wieder zu Wort. Blacklist Männer diskriminierender Hochschulen, Das Buch zur Quote, herausgegeben von Harald Schulze, Alexander Ulfig und Torsten Steiger. 2 Abs. Das Infektionsschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für tage- oder wochenlange Quarantänemaßnahmen gegenüber Gesunden. – Sie verschweigen, dass eine Überlastung der Kliniken nie vorlag und auch nicht droht, das Gesundheitswesen vielmehr durch millionenfache Testungen und durch die gesundheitlichen und psychischen Folgen aufgrund des Lockdowns massiv belastet wird. Vorgängig entlarvten sie den PCR-Test als einzig großen Grundlagen-Irrtum (= Betrug). – Sie verschweigen, dass bis zum heutigen Tage trotz millionenfacher Testung weniger als 0,72 % aller Bürger in Deutschlandpositiv getestet wurden, und somit 99,27% der Bevölkerungweder positiv getestet, noch infiziert und vor allem nicht erkrankt, also gesund sind. – Sie verschweigen, dass in den letzten Jahrzehnten in unzähligen Studien die Unwirksamkeit von Alltagsmasken belegt wurde, selbst von der WHO. Von 30.000 Erkrankten sterben also nur 60 Menschen. Diese Zahlen müssen zu anderen Erkrankungen und Todesursachen ins Verhältnis gesetzt werden. Eine umfassende Aufklärung und Information findet jedoch seit März 2020 nicht statt. – Sie verschweigen, dass das Tragen von Masken nachweislich zu einer höheren Erkrankungs-und Sterberate gerade beiCorona führt. 2 Infektionsschutzgesetz. 10.000 Corona-Toten, dass es das RKI unterbunden hat, die angeblich an Corona verstorbenen Menschen zu obduzieren, um das Corona-Virus nachzuweisen. Und dies zusammen mit wirklich »Pharma-Lobby-unabhängigen … Der Ulmer Corona-Anwalt Markus Haintz beteuert, er habe im Gegensatz zur Polizei am Samstag bei der Querdenker-Demo in Berlin deeskalieren wollen. Was sie verbindet – und was sie trennt. Auch danach gab es keine Übersterblichkeit. Corona-Pandemie - Wie reagieren wir ?. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat hat seine Bürger im Übrigen nicht nur gegen Corona zu schützen, sondern auch gegen andere Gesundheitsgefahren. Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020, Anwälte verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz. 2,107 talking about this. Insbesondere bei düsteren Hochrechnungen mit Exponentialkurve ist Vorsicht geboten: Denn es war gerade das RKI, das sich mit solchen Hochrechnungen bereits bei der Schweinegrippe im Jahr 2009/2010 fundamental geirrt hat. Dies gilt umso mehr, als etwa 40 internationale Studien die Wirkungslosigkeit der Masken belegen und eine Vielzahl von Ärzten und Eltern von massiven körperlichen Beeinträchtigungen berichten. Diese Seite dient der Information über Ihre Grund- und Freiheitsrechte. Denn gesunde Menschen stellen keine Gefahr für die Bevölkerung dar, sie sind „unschuldig“. Dennoch haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsident/innen der Länder seit März 2020 den Menschen, der Wirtschaft, KunstundKultur, den Schulen, den Universitäten und weiteren Einrichtungen die massivsten Beschränkungen auferlegt, die das Land je gesehen hat. Wer Unschuldige verfolgt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, § 344 StGB. Alte und kranke Menschenwerden wieder isoliert, gesunde Erwachsene und Kinder mit positivem PCR-Test werden „abgesondert“, Menschen dürfen sich nicht mehr ungehindert treffen, vom Reisen wird dringend abgeraten, der Bevölkerung wird millionenfach eine Maske aufgezwungen, obwohl Nutzen und Schaden einer Maske niemals wissenschaftlich abgewogen wurden. Denn der millionenfach eingesetzte PCR-Test ist zur Diagnostik und zur Feststellung einer Erkrankung ungeeignet. Noch nie zuvor in der Geschichte wurde zur Bekämpfung von Seuchen und Epidemien nahezu das gesamte Leben und die gesamte Wirtschaft heruntergefahren. Anwälte aus der Querdenken- und Corona-Skeptiker-Szene sind beteiligt. Vielmehr wird bis zum heutigen Tage die Bevölkerung in unethischer und rechtsstaatlich höchst bedenklicher Weise verunsichert und im Ungewissen gelassen, obwohl weder das Gesundheitssystem an seine Grenzen gelangt ist, noch eine höhere Sterblichkeit zu verzeichnen war. Eine Irreführung durch Unterdrücken wahrer Tatsachen verwirklicht schließlich den Straftatbestand des Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch, wenn dies mit der Absicht geschieht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die von den Landesregierungen nahezu jede Woche neu erlassenen Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig, der zweite Lockdown seitdem 2. Darüber hinaus gilt für solche weitreichenden Maßnahmen aufgrund der Gewaltenteilung grundsätzlich der sogenannte Parlamentsvorbehalt. Denn eine Infektion mit Corona gehört ebenso zum Lebensrisiko wie eine Infektion mit dem Grippevirus. In wenigen Tagen jährt sich der Tag, an dem Österreich zum ersten Mal während der Corona-Pandemie in einen Lockdown versetzt wurde. Dies ist alles andere als eine Epidemie, wie auch die Belegungszahlen in den Kliniken, insbesondere die Inanspruchnahme der Intensivbetten zeigen.